des KLETTERWALDES PÖHL, vertreten durch den Betreiber
Outdoorzeit UG (haftungsbeschränkt, Treuener Straße 12a, 08239 Falkensteim
- Bestätigung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Vor Benutzung des Kletterwaldes muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Mit dem Erwerb der Eintritt Karte bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und diese mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben. - Benutzung des Kletterwaldes durch Minderjährige: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt:
- Kinder von 6-8 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten/aufsichtsverppfichteten volljährigen Begleiter unmittelbar begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist. Dies kann entweder geschehen durch Mittkletternde oder durch intensives Beobachten vom Boden aus. In jedem Fall muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete an der Einweisung teilnehmen, damit er in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt werden, dass die sicherheitstechnischen Anweisungen befolgt werden und dass eine Hilfestellung(verbal) jederzeit möglich ist.
- Kinder von 9-13 Jahren dürfen allein klettern, jedoch muss ein Sorgeberechtigter/aufsichtsverpflchteter volljähriger Begleiter anwesend sein bzw. sich in unmittelbarer Nähe aufhalten.
- Kinder und Jugendliche ab 14 dürfen den Kletterwald allein besuchen, müssen in diesem Fall aber eine entsprechende Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Das entsprechende Formular ist unter www.kletterwald.de oder vom Personal erhältlich.
- Bei Nutzung durch Schulklassen gilt:
Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich einer Nutzung der Anlage ohne volljährige Begleitperson zustimmen. Es ist in diesem Fall die Begleitung einer verantwortliche Aufsichtsperson (z.Bsp.: Lehrer/Betreuer) erforderlich. - Körperliche Verfassung, Altersmindestgrenzen, Mindestgrößen
Die Benutzung der Anlage ist für alle Besucher von einer Mindestgröße von 110 cm und einem Mindestalter von 6 Jahren gestattet. Eine Benutzung der Anlage ist nicht möglich bei einem Körpergewicht über 130 kg bzw. einem Taillen- Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet.
Personen, die unter einer physischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Nutzung der Anlage eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Besucher darstellen könnte, dürfen nicht klettern. Weiterhin sind Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder Medikamente, welche die Wahrnehmung beeinflussen vom Klettern ausgeschlossen. - Sicherheitsanweisungen:
- Vor dem Klettern erhält jeder Teilnehmer eine theoretische und praktische Einweisung durch das Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls sich der Teilnehmer nach dieser Einweisung nicht in der Lage fühlt diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.
- Jeder Teilnehmer bekommt vor Begehen des Kletterwaldes die Ausrüstung angelegt. Dies erfolgt einschließlich durch das Personal. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt!
- Der Kletterwald darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden.
- Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein - Eigenverantwortung:
Der Kletterwald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletterwaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht. - Haftungsbegrenzung:
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. - Ausschluss von Teilnehmern, Schliessung des Kletterwaldes:
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherungstechnischen Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, Feuer, Niederschlag, etc.)einzustellen. Gäste, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. - Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatumunwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15. März 2008